Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Firma FHB-Zingst schließt als Bevollmächtigter die Mietverträge mit den Feriengästen im Namen und auf Rechnung für den jeweiligen Vermieter ab.
  2. Die jeweilige Hausordnung, die in den Häusern/Wohnungen ausliegt, ist von den Mietern einzuhalten. In erforderlichen Fällen ist dem Vermieter zu jeder Tages- und Nachtzeit das Betreten des Hauses/der Wohnung nach vorheriger Ankündigung zu gestatten.
  3. Der Mieter hat das Haus/die Wohnung einschließlich Einrichtung und Zubehör pfleglich zu behandeln. Für vom Mieter verschuldete Beschädigungen ist Ersatz zu leisten. Beanstandungen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Vermieter oder der Firma FHB-Zingst mitzuteilen. Das Haus/die Wohnung ist vom Mieter zu reinigen und besenrein zu verlassen. Das Abwaschen des Geschirrs ist nicht Bestandteil der Endreinigung. Die Kosten für die über den Umfang der Endreinigung hinausgehenden, für die Wiedervermietbarkeit notwendigen, zusätzlichen Reinigungsarbeiten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Sofern Bettwäsche gebucht wurde, ist diese vom Mieter abzuziehen.
  4. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Haus/die Wohnung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters an Dritte zu überlassen. Das Haus/die Wohnung darf während der Mietzeit nur von den im Mietvertrag aufgeführten Personen genutzt werden. Die Nutzung durch weitere Personen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag bei Verstößen fristlos zu kündigen.
  5. Der Mieter ist im Seeheilbad Zingst zur Zahlung von Kurtaxe verpflichtet. Die Zahlung der Kurtaxe erfolgt bei Anreise an die Firma FHB-Zingst in bar.
  6. Haustiere sind im Haus/der Wohnung verboten, es sei denn der Vermieter erteilt eine schriftliche Ausnahmegenehmigung. Im Haus/in der Wohnung herrscht Rauchverbot.
  7. Ein Anspruch auf die Überlassung des gemieteten Hauses/der gemieteten Wohnung besteht erst, wenn die vereinbarte Anzahlung und die vereinbarte Restzahlung fristgemäß an den Vermieter geleistet wurden.
  8. Kann das Mietobjekt wegen Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, dem Mieter nicht zur Verfügung gestellt werden, haftet der Vermieter nicht für Schadenersatz und ist nicht verpflichtet, ein Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter unverzüglich, nachdem er Kenntnis von der Nichtverfügbarkeit erlangt hat, zu informieren. Der Vermieter wird die vom Mieter geleisteten Zahlungen vollständig erstatten.
  9. Rücktritt und Kündigung durch den Mieter haben schriftlich zu erfolgen. Es wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 70 Prozent des vereinbarten Mietpreises bei einer Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt durch die Firma FHB-Zingst einbehalten. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
  10. Bei einer Anreise nach 18 Uhr am Anreisetag wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 20,00 € erhoben.
  11. Für vom Mieter eingebrachte Wertsachen übernimmt der Vermieter keine Haftung.